Steuerberater

Normale Version: Wechsel von USt-Jahreserklärung zu 1/4-jährl. Abgabe der VA
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Hallo,

ein Unternehmer, der seit langem nur Jahres-USt-Erklärungen abgibt, will eine Photovoltaikanlage anschaffen.
Sein z.v.E. liegt bei € 15.300; d.h. bei Vorsteuer-Zahlung kein Problem, die Vorsteuer-Erstattung im Folgejahr würde aber wahrscheinlich Steuern kosten.

Kann er per 2. Quartal zum gesetzlich vorgesehenen § 18 Abs. 2 S. 1 UStG VA-Zeitraum Kalendervierteljahr wechseln und die VA´s für I. und II. Quartal abgeben, um Vorsteuer-Zahlung und -Erstattung ins gleiche Jahr zu bekommen?

Gruß

tosch
Ein Wechsel ist nicht möglich.
Nein, das geht nur, wenn seine Erstattung im VJ grösser 6.000 irgendwas war und er bis irgendwann im Jan eine VA abgegeben hätte.

Komischerweise hatte ich aber schon einige ähnliche Fälle, in denen das FA die vierteljährliche bzw monatliche VA dann akzeptiert hat?
Hallo,

ich würde hier einfach mal das Gespräch mit dem FA suchen.

Der Bundesfinanzminister hat die Länderfinanzminister und die Finanzverwaltung aufgefordert entsprechend der momentanen globalen wirtschaftlichen Situation ein wenig Rücksicht auf die steuerlichen und finanziellen Belange der Unternehmen zu nehmen.

Wäre also ein guter Ansatzpunkt sich hier in diesem Fall darauf zu berufen und eine verträgliche Lösung zu suchen.
Bei mir hat das FA nicht mit sich reden lassen.
Meines Wissens nach geht so eine Umstellung selbst bei gutem Willen der Umsatzsteuervoranmeldungstelle aus edv-technischen Gründen nicht (zumindest in Bayern)
frankts
Bei mir haben die´s schon ein paar mal gemacht, auch in Bayern.
Ich glaub die haben einfach ne neue Steuernummer vergeben wenn ich mich richtig erinnere.
Hallo,

ich habe soeben mit der Sachbearbeiterin telefoniert:

sie schlüsselt die USt rückwirkend per 01.01. auf der gleichen Steuernummer auf vierteljährlich um Big Grin

Das nenne ich mal bürgerfreundlich.

Gruß

tosch
Wenn jemand Probleme haben sollte:

Das Finanzamt muss die Betriebseröffnung (aber nur die) zwei Jahre zurücklegen im Grundinformationsdienst, dann klappt es auch mit der Eingabe der monatlichen oder vierteljährlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
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