16.06.2009, 09:52
Hallo,
könnt Ihr mir bei dem folgenden Sachverhalt vielleicht helfen?
A betreibt bisher in Deutschland einen Webshop für amerikanische
Autoteile.
Nun hat er in den USA eine LLC gegründet. Wohnort weiterhin in
Deutschland.
Er will nun seinen Gewerbebetrieb in Deutschland zum 01.07.09 abmelden, da er der Meinung ist, in Deutschland besteht nur noch
ein Auslieferungslager.
Allerdings ändert sich am bisherigen Ablauf nichts:
Kunden bestellen über seinen Webshop, er gibt die Bestellungen nach Amerika weiter, die Lieferanten liefern an seine Adresse in Deutschland. Er liefert von dort an die Kunden weiter!
Rechnungssteller wäre die LLC.
DBA USA Artikel 7 (1)
Gewerbliche Gewinn eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte aus.
DBA USA Artikel 5
(1) ......bedeutet der Ausdruck "Betriebsstätte" eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit.....ganz oder teilweise
ausgeübt wird.
(4) .....gelten nicht als Betriebsstätten:
a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung und Auslieferung von Waren benutzt werden.
d)feste Geschäftseinrichtung,die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Waren einzukaufen
f)feste Geschäftseinrichtungen, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, mehrere der unter Buchstaben a-e genannten Zwecke auszuüben, vorausgesetzt, daß die sich daraus ergebende
Gesamttätigkeit vorbereitender Art ist oder eine Hilfstätigkeit darstellt.
Ich schließe daraus, daß eine Betriebstätte in Deutschland vorliegt,
die ihren Gewinn auch in Deutschland versteuern muß.
Oder liege ich da vollkommen falsch?
Ich bin bei diesen Auslandssachverhalten immer soooooo unsicher.
Könnt Ihr mir bitte helfen?
MfG Yoshi
könnt Ihr mir bei dem folgenden Sachverhalt vielleicht helfen?
A betreibt bisher in Deutschland einen Webshop für amerikanische
Autoteile.
Nun hat er in den USA eine LLC gegründet. Wohnort weiterhin in
Deutschland.
Er will nun seinen Gewerbebetrieb in Deutschland zum 01.07.09 abmelden, da er der Meinung ist, in Deutschland besteht nur noch
ein Auslieferungslager.
Allerdings ändert sich am bisherigen Ablauf nichts:
Kunden bestellen über seinen Webshop, er gibt die Bestellungen nach Amerika weiter, die Lieferanten liefern an seine Adresse in Deutschland. Er liefert von dort an die Kunden weiter!
Rechnungssteller wäre die LLC.
DBA USA Artikel 7 (1)
Gewerbliche Gewinn eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte aus.
DBA USA Artikel 5
(1) ......bedeutet der Ausdruck "Betriebsstätte" eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit.....ganz oder teilweise
ausgeübt wird.
(4) .....gelten nicht als Betriebsstätten:
a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung und Auslieferung von Waren benutzt werden.
d)feste Geschäftseinrichtung,die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Waren einzukaufen
f)feste Geschäftseinrichtungen, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, mehrere der unter Buchstaben a-e genannten Zwecke auszuüben, vorausgesetzt, daß die sich daraus ergebende
Gesamttätigkeit vorbereitender Art ist oder eine Hilfstätigkeit darstellt.
Ich schließe daraus, daß eine Betriebstätte in Deutschland vorliegt,
die ihren Gewinn auch in Deutschland versteuern muß.
Oder liege ich da vollkommen falsch?
Ich bin bei diesen Auslandssachverhalten immer soooooo unsicher.
Könnt Ihr mir bitte helfen?
MfG Yoshi