04.06.2009, 17:09
Hallo,
dem Ergebnis meiner Suche nach zu urteilen, betrete ich hier Neuland: der allseits beliebte VEREIN
Mein Verein baut eine größere Sportanlage, in der sich gegen Gebühr
- Mitglieder
- Schulen
- Private
körperlich ertüchtigen dürfen. Kein Unterricht, jeder sportelt für sich selber, keine bezahlten Sportler.
Jahreseinnahmen Sportgebühren geschätzt ca. € 50.000
Jahreseinnahmen wirtschaftl. Geschäftsbetrieb ca. € 15.000
Damit fällt der Verein mit den Sporteinnahmen zunächst mal aus der Grenze für den Zweckbetrieb von T€ 35 raus. Er kann aber gem. § 67a Abs. 2 AO auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze verzichten - und bleibt dann auch mit höheren Einnahmen als T€ 35 Zweckbetrieb.
Ich nun nichts dazu gefunden und bin mir nicht sicher, ob ich nicht noch weiter aufteilen muß:
Mitglieder: Zweckbetrieb
Schulen: Vermögensverwaltung oder wirtsch. Geschäftsbetrieb?
Private: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, weil Wettbewerb zu anderen Wirtschaftsbetrieben
Das würde bedeute, dass KöSt und GewSt anfällt, wenn Einnahmen von Schulen/Privaten (> T€ 20 + wirtsch. Geschäftsbetrieb T€ 15) über T€ 35 liegen (und Gewinn höher als Freibetrag von T€ 5 ist).
Oder bleiben alle Einnahmen - weil Körperertüchtigung - Zweckbetrieb?
Die OFD Münster hat am 19.11.2004 verfügt, dass das für einen Verein gilt, der ein Schwimmbad betreibt:
Ein schädlicher Wettbewerb zu steuerpflichtigen Schwimmbädern ist nicht anzunehmen, da diese i.d.R. anders strukturiert sind (sog. Spaßbäder) und sich ihre Angebote erheblich von dem im Wesentlichen auf das Schwimmen begrenzte Angebot der Vereinsschwimmbäder unterscheiden.
Scheint mir aber sehr künstlich zurechtkonstruiert.
Alle Einnahmen Zweckbetrieb? Oder aufteilen?
Hat jemand Ahnung?
Oder kennt eine gute Publikation?
Gruß
tosch
dem Ergebnis meiner Suche nach zu urteilen, betrete ich hier Neuland: der allseits beliebte VEREIN
Mein Verein baut eine größere Sportanlage, in der sich gegen Gebühr
- Mitglieder
- Schulen
- Private
körperlich ertüchtigen dürfen. Kein Unterricht, jeder sportelt für sich selber, keine bezahlten Sportler.
Jahreseinnahmen Sportgebühren geschätzt ca. € 50.000
Jahreseinnahmen wirtschaftl. Geschäftsbetrieb ca. € 15.000
Damit fällt der Verein mit den Sporteinnahmen zunächst mal aus der Grenze für den Zweckbetrieb von T€ 35 raus. Er kann aber gem. § 67a Abs. 2 AO auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze verzichten - und bleibt dann auch mit höheren Einnahmen als T€ 35 Zweckbetrieb.
Ich nun nichts dazu gefunden und bin mir nicht sicher, ob ich nicht noch weiter aufteilen muß:
Mitglieder: Zweckbetrieb
Schulen: Vermögensverwaltung oder wirtsch. Geschäftsbetrieb?
Private: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, weil Wettbewerb zu anderen Wirtschaftsbetrieben
Das würde bedeute, dass KöSt und GewSt anfällt, wenn Einnahmen von Schulen/Privaten (> T€ 20 + wirtsch. Geschäftsbetrieb T€ 15) über T€ 35 liegen (und Gewinn höher als Freibetrag von T€ 5 ist).
Oder bleiben alle Einnahmen - weil Körperertüchtigung - Zweckbetrieb?
Die OFD Münster hat am 19.11.2004 verfügt, dass das für einen Verein gilt, der ein Schwimmbad betreibt:
Ein schädlicher Wettbewerb zu steuerpflichtigen Schwimmbädern ist nicht anzunehmen, da diese i.d.R. anders strukturiert sind (sog. Spaßbäder) und sich ihre Angebote erheblich von dem im Wesentlichen auf das Schwimmen begrenzte Angebot der Vereinsschwimmbäder unterscheiden.
Scheint mir aber sehr künstlich zurechtkonstruiert.
Alle Einnahmen Zweckbetrieb? Oder aufteilen?
Hat jemand Ahnung?
Oder kennt eine gute Publikation?
Gruß
tosch