27.05.2009, 15:57
Sieh an, sieh an
der BFH Hat seine Ansicht für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung in Fällen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes geändert:
der BFH Hat seine Ansicht für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung in Fällen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes geändert:
Zitat:
Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen
1. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können.
2. Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (Änderung der Rechtsprechung).
3. Es kommt nicht mehr darauf an, ob noch ein enger Zusammenhang zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der Neubegründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort besteht (Änderung der Rechtsprechung).
BFH-Urteil vom 5.3.2009, VI R 58/06