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Normale Version: Darf ErbSt bei Ausländern höher sein?
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Darf die Erbschaftsteuer bei Ausländern höher sein? (05.05.09)

Zitat: * Nein, so das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) (v. 29.10.2008 - 2 K 1986/07). Eine Besserstellung von beschränkt Steuerpflichtigen würde nur dazu führen, dass Personen ihr Vermögen auf möglichst viele EU-Staaten verteilen und damit mehrfach von den jeweiligen Freibeträgen profitieren. Zudem steht unbeschränkt Steuerpflichtigen ein höherer Freibetrag zu, da sie mit dem gesamten Vermögen der Erbschaftsteuer unterliegen, bei beschränkt Steuerpflichtigen hingegen nur das Inlandvermögen besteuert wird.

* Ja, so das Finanzgericht Düsseldorf (v. 14.11.2008 - 4 K 2226/08 Erb), weil die Kapitalverkehrsfreiheit der nationalen Regelung entgegensteht, dass beim Erwerb eines im Inland belegenen Grundstücks von einem gebietsfremden Kind nur einen Freibetrag von 2.000 € angesetzt wird, während bei der Zuwendung desselben Grundstücks ein Freibetrag von 400.000 € gewährt würde, wenn der Zuwendende oder der Erwerber seinen Wohnsitz in Deutschland hätte.

Das FG Düsseldorf hat den Europäischen Gerichtshof daher um eine Vorabentscheidung zu dieser Frage ersucht: Der Fall ist unter C-510/08 anhängig. Betroffene können ihre Einsprüche mit Verweis auf das Aktenzeichen also ruhend stellen und die Entscheidung aus Luxemburg abwarten.
Wir haben gerade unsere Rechtsbehelfsempfehlungen durchforstet. Zu diesem Verfaren gibt es ein Urteil v. 22.4.2010 (s. DSTR S. 931)
frankts
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