21.06.2007, 20:34
Hallo lieber Forengemeinde,
Rechtsanwalt Maier ist selbständigt.
In den gleichen Kanzleiräumen arbeitet Rechtsanwalt Schulze.
Auf den Briefbögen, Kanzleischild usw. steht links RA Maier und rechts RA Schulze ohne weitere Zusätze.
Beide gehen davon aus, dass sie eine Bürogemeinschaft sind (ignorieren wir einmal, dass dies laut Berufsrecht nicht zulässig ist dass dann beide auf dem Briefkopf stehen).
Schulze hat einen eigenen kleineren Mandantenkreis, mit eigenem Rechnungsnummernkreis. Schulze bearbeitet aber auch Mandanten von Maier und stellt diesem für die geleistete Arbeit Rechnungen.
Auf allen Ausgangsrechnungen (gedruckt auf dem gemeinsamen Briefkopf) steht: ".....der leistende Unternehmer ist RA X (also der RA der die Rechnung schreibt)"
Schulze darf die Kanzleiräume und Infrastruktur kostenlos nutzen.
Schulze und Maier bekommen die Eingangsrechnungen jeweils auf ihren eigenen Namen.
Beide stellen eigene Gewinnermittlungen und Steuererklärungen auf.
So nun die Frage :-)
Gelten die beiden jeweils als selbständiger Unternehmer oder werden diese vom Finanzamt als GbR behandelt ?
Mein "Gefühl" sagt mit nein, denn beide tennen Umsatzerlöse und Betriebsausgaben...
Sagt mir mein Bauchgefühl das richtige ?!?
Rechtsanwalt Maier ist selbständigt.
In den gleichen Kanzleiräumen arbeitet Rechtsanwalt Schulze.
Auf den Briefbögen, Kanzleischild usw. steht links RA Maier und rechts RA Schulze ohne weitere Zusätze.
Beide gehen davon aus, dass sie eine Bürogemeinschaft sind (ignorieren wir einmal, dass dies laut Berufsrecht nicht zulässig ist dass dann beide auf dem Briefkopf stehen).
Schulze hat einen eigenen kleineren Mandantenkreis, mit eigenem Rechnungsnummernkreis. Schulze bearbeitet aber auch Mandanten von Maier und stellt diesem für die geleistete Arbeit Rechnungen.
Auf allen Ausgangsrechnungen (gedruckt auf dem gemeinsamen Briefkopf) steht: ".....der leistende Unternehmer ist RA X (also der RA der die Rechnung schreibt)"
Schulze darf die Kanzleiräume und Infrastruktur kostenlos nutzen.
Schulze und Maier bekommen die Eingangsrechnungen jeweils auf ihren eigenen Namen.
Beide stellen eigene Gewinnermittlungen und Steuererklärungen auf.
So nun die Frage :-)
Gelten die beiden jeweils als selbständiger Unternehmer oder werden diese vom Finanzamt als GbR behandelt ?
Mein "Gefühl" sagt mit nein, denn beide tennen Umsatzerlöse und Betriebsausgaben...
Sagt mir mein Bauchgefühl das richtige ?!?