17.04.2009, 19:39
Hallo,
ist doch meine Rede und, soweit ich den Sachverhalt verstanden habe, wohl auch die Vorgehensweise von @Opa.
Abzustellen ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (oder wie Du es nennst: regelmäßig zu erwartende bzw. Höchstnutzungsdauer).
Handelsrechtlich mag der Kaufmann dies durchaus anders beurteilen.
ist doch meine Rede und, soweit ich den Sachverhalt verstanden habe, wohl auch die Vorgehensweise von @Opa.
Abzustellen ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (oder wie Du es nennst: regelmäßig zu erwartende bzw. Höchstnutzungsdauer).
Handelsrechtlich mag der Kaufmann dies durchaus anders beurteilen.