Steuerberater

Normale Version: Abschreibung
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
Hallo,

ist doch meine Rede und, soweit ich den Sachverhalt verstanden habe, wohl auch die Vorgehensweise von @Opa.

Abzustellen ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (oder wie Du es nennst: regelmäßig zu erwartende bzw. Höchstnutzungsdauer).

Handelsrechtlich mag der Kaufmann dies durchaus anders beurteilen.
Seiten: 1 2
Referenz-URLs