25.03.2009, 11:51
Hallo,
heute schickten mir die 2 Gesellschafter einer Mini-GmbH, die mir sonst einmal jährlich 10 Belege für die Bilanz vorlegten, einen Vertragsentwurf für die Umwandlung in eine GbR zu. Notartermin Freitag!?? Wird wohl verschoben werden müssen. (auch in die Rubrik: was mich an Mandanten ärgert
)
Die GmbH hat keine stillen Reserven.
AKTIVA:
ausstehende Einlagen: TE 13
Bank: TE 18
PASSIVA
Kapital: TE 26
Gewinnvortrag: TE 4
Gewinn: TE 0
Rückst./Verbindl.: TE 1
Die Körperschaftsteuererhöhung gem. § 10 UmwStG wurde durch JStG 2008 aufgehoben - bei KöSt also keine Änderung - richtig ??
Auf Gesellschafterebene:
Versteuerung § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG: Ausschüttung der TE 4 Gewinn?
Oder könnte man über eine Auflösung und § 17 Abs. 3, 4 EStG mit Freibetrag € 9.060 die Besteuerung vermeiden? Oder würden auch hier die TE 4 unter § 20 fallen?
Weiß vielleicht jemand was dazu?
heute schickten mir die 2 Gesellschafter einer Mini-GmbH, die mir sonst einmal jährlich 10 Belege für die Bilanz vorlegten, einen Vertragsentwurf für die Umwandlung in eine GbR zu. Notartermin Freitag!?? Wird wohl verschoben werden müssen. (auch in die Rubrik: was mich an Mandanten ärgert

Die GmbH hat keine stillen Reserven.
AKTIVA:
ausstehende Einlagen: TE 13
Bank: TE 18
PASSIVA
Kapital: TE 26
Gewinnvortrag: TE 4
Gewinn: TE 0
Rückst./Verbindl.: TE 1
Die Körperschaftsteuererhöhung gem. § 10 UmwStG wurde durch JStG 2008 aufgehoben - bei KöSt also keine Änderung - richtig ??
Auf Gesellschafterebene:
Versteuerung § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG: Ausschüttung der TE 4 Gewinn?
Oder könnte man über eine Auflösung und § 17 Abs. 3, 4 EStG mit Freibetrag € 9.060 die Besteuerung vermeiden? Oder würden auch hier die TE 4 unter § 20 fallen?
Weiß vielleicht jemand was dazu?