Folgendes Problem:
GmbH & Co. KG.
Die Gesellschaft hat sich nach und nach aufgebaucht, also alle Gesellschafter sind zu einem anderen Zeitpunkt eingetreten. Die GmbH wurde erst 2005 Komplementär. Vorher war es einer der jetzigen Kommanditisten.
Per 31.12.2006 hat jeder einen anderen Anteil am vortragsfähigen Gewerbeverlust. Teilweise negativ, teilweise positiv.
Wenn jetzt Gesellschafter B+C ausscheiden mit Ablauf des 31.12.2006 geht deren anteiliger Gewerbeverlust verloren.
Gut soweit.
Jetzt mein Problem... wie geht es weiter mit den restlichen Gesellschaftern?! Summasummarum haben die jetzt nämlich keinen negativen Vortrag mehr, aber 4 der Verbleibenden hätten theoretisch, anteilig noch einen Verlust...
Ich versuche eben mal ein Attachment anzuhängen um euch das ganze mal etwas deutlicher machen zu können anhand einer Tabelle.
[attachment=7]
(ich hoffe, das funktioniert?!)
Ich glaub, ich steh auf dem Schlauch und hoffe, einer kann mich da runter "schucken"

Hallo,
dann werde ich mich mal versuche.
Der Gewerbeverlust aus den einzelnen Jahren ist doch Gesamthandsvermögen. Er gehört nicht den Gesellschaftern spezifisch sondern der Gesellschaft. Diese müsste einen entsprechenden Überschuldungsgrad ausweisen, da ja insgesamt noch ein Verlust vorhanden ist.
Die einzelnen Gesellschafter bekommen für einkommensteuerliche Zwecke ihre Gewinn- bzw. Verlustanteile entsprechend Beteiligung oder vertraglicher Vereinbarung zugeordnet. Die Zuteilung von Gewinn oder Verlust erfolgt über das Betriebsstättenfinanzamt automatisch an das Wohnsitzfinanzamt und zwar im Jahr der wirtschaftlichen Entstehung.
Daher hat bereits jeder Gesellschafter seinen Gewinn oder Verlust persönlich versteuert.
Hier kann es jetzt lediglich noch um die Eigenkapitalkontenentwicklung gehen. Und da sind die Gesellschafter eben unterschiedlich. Die Gesellschafter, die ihre Konten noch positiv führen haben bei Ausscheiden einen Auszahlungsanspruch von nicht entnommenen Gewinnanteilen und Vermögenswerten. Die Gesellschafter, die ein negative Kapitalkonto führen, sind der Gesamthand zur Nachzahlung verpflichtet.
Zu überlegen wäre jetzt nur noch, inwieweit die ausscheidenden Gesellschafter an den stillen Reserven des Anlagevermögen zu beteiligen sind.
Und soweit die Frage rein nur auf die Gewerbesteuer abzielt, so ist die Gewerbesteuer ausschließlich eine Steuer der Gesellschaft und nicht der Beteiligten Personen. Durch das Ausscheiden oder Eintreten von Gesellschaftern ändert sich nichts an einem bestehenden Gewerbeverlust, da kein Gesellschafter hier etwas anteilig mitnehmen kann.
zaunk? schrieb:Und soweit die Frage rein nur auf die Gewerbesteuer abzielt, so ist die Gewerbesteuer ausschlie?ich eine Steuer der Gesellschaft und nicht der Beteiligten Personen. Durch das Ausscheiden oder Eintreten von Gesellschaftern ?ert sich nichts an einem bestehenden Gewerbeverlust, da kein Gesellschafter hier etwas anteilig mitnehmen kann.
M?
Leider falsch geraten Zaunkönig?

Aber Danke trotzdem
Bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft sind Unternehmer des Gewerbebetriebs die einzelnen Mitunternehmer und nicht die Personengesellschaft als solche!
"Beim Ausscheiden von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft entf?t der Verlustabzug gem. ? 10a GewStG, soweit der Fehlbetrag anteilig auf die ausgeschiedenen Gesellschafter entf?t" A68 Abs. 3 Satz 7 GewStR
Wer das nette blaue "Die Personengesellschaft im Steuerrecht" vom Fleischer Verlag in Griffweite hat, kann da gern auch mal auf Seite 419 ff. nachsehen. Oder (je nach Ausgabe k?en die Seiten ja differieren) Unter B.Laufende Besteuerung 2. Gewerbesteuer 2.4.5.2. Besonderheiten bei Personengesellschaften und dann unter Punkt 3 (Rd.ziff 464) Beim Ausscheiden eines Gesellschafters...
Hallo,
Zitat:M?
Leider falsch geraten Zaunkönig? Tongue
Aber Danke trotzdem Big Grin
Weniger geraten, als nicht nachgedacht. Habe vor meinem Auge eine OHG gehabt und nicht die GmbH & Co. KG.
Und ich habe die Unternehmensidentität vergessen, die Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10a GewStG ist.
Und da merke ich denn, das manche Dinge einfach schon zu lange außerhalb meiner praktischen Tätigkeit liegen. Und, liebe Kinder, gebt fein acht, das Sandmännchen hat heut wieder was mitgebracht. Kann also ruhigen Gewissens morgen früh in die Federn steigen, weil ich ein Stück klüger geworden bin.
zaunkönig schrieb:...
Kann also ruhigen Gewissens morgen früh in die Federn steigen, weil ich ein Stück klüger geworden bin.
Dann schläfst Du wohl den ganzen Tag und arbeitest blos Nachts?
Oder verwandelst Du Dich früh wieder in ein Vögelchen?
Oder wie meinst Du das blos, ... ich geb es auf.

Hallo,
Zitat:Dann schläfst Du wohl den ganzen Tag und arbeitest blos Nachts
Das trifft es ungefähr. Canada/USA (gleiche Zeitzone) liegt 7 Stunden zurück und Asian 8 Stunden vor. Dazwischen schlafe ich ab und an schon mal.