Steuerberater

Normale Version: Urteil Entfpsch. u. Einspruch
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@Clematis
Es ist so, wie ich vermutet habe. Änderung ist möglich. Hinsichtlich der Fahrten zwischen W+A erfolgt die Änderung nach § 165 Abs. 2 AO und hinsichtlich der WK nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO.
Danke!!!
Zitat:2. Bescheid -> geänderter Bescheid aufgrund des BVerfG-Urteil

Fahrten unter 30 km zu wechselnden Einsatzorten wurden damals nur mit der Entfpsch. beantragt und jetzt auch voll gewährt (ohne 20 km Kürzung). Kann ich die Fahrten jetzt nach dem BFH Urteil v. 18.12.08 VI R 39/07, daß die Fahrten bei EWT als Reisekosten zu berücksichtigen sind, jetzt mit Einspruch "umqualifizieren", oder hätte der Einspruch hierzu schon gegen den ursprünglichen Bescheid eingelegt werden müssen?

Hatte gegen den Bescheid, wo die volle Entfpsch. berücksichtigt wurde, Einspruch eingelegt um die Fahrten nicht mehr wie beantragt (Entfpsch.) zu berücksichtigen, sondern n. DR-Grundsätzen.

Jetzt hat dies ein FA bei einem Mandanten abgeschmettert (s.a. Kiharu), aber das gleiche FA einem Anderen stattgegeben. Hat der Erstere nur Pech und der Zweitere Glück gehabt?
Zitat:Hat der Erstere nur Pech und der Zweitere Glück gehabt?

Leider ja.

Mit welcher Begründung wurde denn abgelehnt? Gibts schon eine EE ?
Abgelehnt wurde eben mit der Begründung, daß der ursprüngliche Bescheid bestandskräftig wäre und nur die Vorläufigkeit zur Entfpsch. hatte, so daß Einsprüche (wie eben zum Wegfall der 30 km Grenze) nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist nicht möglich sind.
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