Steuerberater

Normale Version: § 110 AO Wiedereinsetzung
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Steuerpflichtiger hat für 2004 keine Erklärung abgegeben.
Es liegt kein Tatbestand einer Pflichtveranlagung vor.

Ist eine Veranlagung nunmehr mit Antrag auf Wiedereinsetzung nach §110 AO möglich, da er von einer Zweijahresfrist nichts wußte?
Vorwitzig schrieb:http://www0.nwb.de/finanzgericht/NFG/vol...508_01.doc

http://www.steuerlinks.de/bfh-vir-51-04.html

mit der entsprechenden Argumentation: warum nicht?

Danke.
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