18.06.2007, 21:40
Steuerpflichtiger hat für 2004 keine Erklärung abgegeben.
Es liegt kein Tatbestand einer Pflichtveranlagung vor.
Ist eine Veranlagung nunmehr mit Antrag auf Wiedereinsetzung nach §110 AO möglich, da er von einer Zweijahresfrist nichts wußte?
Es liegt kein Tatbestand einer Pflichtveranlagung vor.
Ist eine Veranlagung nunmehr mit Antrag auf Wiedereinsetzung nach §110 AO möglich, da er von einer Zweijahresfrist nichts wußte?