Steuerberater

Normale Version: Kirchensteuerbescheide
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Ich mußte mich jetzt mal mit einem geändertem bayr. kath. Kirchensteuerbescheid beschäftigen. M. E. sind diese Bescheide einfach bürgerunfreundlich. Es fehlen Hinweise, welcher Bescheid (Datum) geändert wurde bzw. welcher Grundlagenbescheid zugrunde gelegt wurde (es heißt lapidar Einkommensteuer 2006). Eine angewandte Änderungsvorschrift ist auch nicht zu finden. Sehe ich jetzt das alles zu eng oder ist das legal, weil es halt "heilige" Bescheide sind?
In den Ländern, wo die Finanzämter die KiSt-Bescheide erlassen, dürfte dies eigentlich nicht so sein. ich so einen Bescheid nicht zur Hand, da meine Nichtbayern konfessionslos sind.
Grüße aus dem endlich verschneitem Oberbayern
frankts
frankts schrieb:M. E. sind diese Bescheide einfach bürgerunfreundlich. Es fehlen Hinweise, welcher Bescheid (Datum) geändert wurde bzw. welcher Grundlagenbescheid zugrunde gelegt wurde (es heißt lapidar Einkommensteuer 2006). Eine angewandte Änderungsvorschrift ist auch nicht zu finden. Sehe ich jetzt das alles zu eng oder ist das legal, weil es halt "heilige" Bescheide sind?
Ich halte es in solchen Fällen so, dass ich Einspruch einlege und AdV beantrage mit der Begründung, dass die Änderungen nicht nachvollziehbar sind. Ganz schnell sind dann alle gewünschten Infos da.

Auf die schnelle fiel mir auch keine AO-Vorschrift ein, die die Kirche von diesen ach so lästigen Formalien befreit Wink

Zitat:In den Ländern, wo die Finanzämter die KiSt-Bescheide erlassen, dürfte dies eigentlich nicht so sein.
Ist auch nicht so, die FÄ benennen stets den geänderten Bescheid mit Datum.
Mir streubt sich jedesmal das Gefieder, wenn ich bay. KiStBescheide bekomme. Bei mir sind es zwar nicht sehr viele, aber warum machen sie es eigentlich nicht wie in den anderen Bundesländern? Da wird die KiSt gleich mit über den ESt Bescheid des FA mit festgesetzt. Die bay. KiSt Bescheid bekomme ich meist erst 1/4 Jahr nach dem ESt Bescheid.
tosch schrieb:Ich halte es in solchen Fällen so, dass ich Einspruch einlege und AdV beantrage mit der Begründung, dass die Änderungen nicht nachvollziehbar sind. Ganz schnell sind dann alle gewünschten Infos da.


Das wird Dir aber bei 1-10 KiSt-Bescheiden pro Tag schnell zu doof...*grins*
Opa schrieb:Mir streubt sich jedesmal das Gefieder, wenn ich bay. KiStBescheide bekomme. Bei mir sind es zwar nicht sehr viele, aber warum machen sie es eigentlich nicht wie in den anderen Bundesländern? Da wird die KiSt gleich mit über den ESt Bescheid des FA mit festgesetzt. Die bay. KiSt Bescheid bekomme ich meist erst 1/4 Jahr nach dem ESt Bescheid.


Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Gerade kam nach einer beantragten AdV beim KiStAmt eine befristete Stundung. (AdV-Mitteilung über einen ausgestzten Grundlagenbescheid ist beim Finanzamt beantragt) Befristet deswegen, weil der Pflichtige sich um die Entscheidung bzw. den Sachstand beim Finanzamt kümmern solle, schließlich erhalte das KiStAmt keine Mitteilung vom Finanzamt was im Einspruchsverfahren gerade Sache sei.
Habe mir erlaubt beim Kirchensteueramt nachzufragen, ob die normalen Vorschriften dort nicht gelten würden.
frankts
Clematis schrieb:Das wird Dir aber bei 1-10 KiSt-Bescheiden pro Tag schnell zu doof...*grins*
Aber wenn es alle nur für einen Zeitraum von 2 Wochen machen würden, ich wette, die Kirche würde ganz schnell reagieren.

Das bestätigt mir mal wieder, dass BaWü doch ein tolles Bundesland ist.

Mit was Ihr Euch rumplagen müsst ...
... jetzt wunderts mich nicht mehr, dass Du im Januar keine Zeit zum Skilaufen hast Wink
Jetzt habe ich mir einen ev. KiStBescheid aus Bayern näher angesehen. Die kennen sogar die AO! Dieses Fremdwort findet sich in keinem kath. Bescheid.
Die kath. Ämter in Bayern sind eh merkwürdig, die haben scheinbar unterschiedlich Buchungssystem. Im Amt Passau sagen sie einem sofort die in einem Kalenderjahr bezahlten Beträge; in München wirft die selbe Frage höchst komplizierte Berechnungen hervor. Der Witz dran kommt noch: Beide Ämter stellen diese Beträge dem Finanzamt mittels DA zur Verfügung, von den bekomme ich bei gutem Willen ohne Zögern und Berechnungen diese Auskunft.
Verstehe jemand das!!! Ich stimme eigentlich dem letzten Beitrag von tosch zu, man sollte da mal auf breiter Front richtig lästig fallen
frankts
Inzwischen habe ich eine echte AdV zweier Kirchensteuerbescheide erreicht, nachdem ich beim Finanzamt doch beantragt hatte, die Aussetzung der Grundlagenbescheide dem KiStAmt mitzuteilen (O-Ton: "Ich sei der erste der so ein absonderliches Ansinnen vorgetragen habe!"). Ich bin immer noch der Meinung die bayerische Regelung zur Kirchensteuerfestsetzung ist vorsintflutlich und umständlichst. Und dazu kommt noch kath. Kirchensteueramt München, das einfach unmöglich ist bzw. sich nach außen darstellt.
frankts
Das KiSt-Amt in München...da freu ich mich doch, wenn ich da anrufen darf! AdV bekomme ich da eigentlich immer, ich muss nur behaupten, gegen den zugrundeliegenden ESt-Bescheid wäre Einspruch eingelegt.
Die Fragen dann so ein mal im Jahr nach, und das wars dann.

Hab hier nen Fall, da sind rund 18.000 € seit 10 Jahren ausgesetzt...
Nein, die haben in meinen Fällen nur befristet gestundet. Ich sollte dann überwachen, ob das Finanzamt was tut in Sachen Einspruchsverfahren. Den Schuh habe ich mir nicht anziehen lassen. Vor allem, wo sie gegenüber dem Finanzamt telefonisch behauptet haben, sie hätten AdV gewährt und tatsächlich war es die beschriebene Stundung.

Ein Drama ist in München auch immer, wenn ich mal wissen will, wieviel der Mandant für ein Jahr vorausbezahlt hat. Dauert nicht unter 10 Minuten, bis wir das gemeinsam herausklabüsert haben.
frankts
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