Steuerberater

Normale Version: Kirchensteuerbescheide
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Ich mu�te mich jetzt mal mit einem ge�ndertem bayr. kath. Kirchensteuerbescheid besch�ftigen. M. E. sind diese Bescheide einfach b�rgerunfreundlich. Es fehlen Hinweise, welcher Bescheid (Datum) ge�ndert wurde bzw. welcher Grundlagenbescheid zugrunde gelegt wurde (es hei�t lapidar Einkommensteuer 2006). Eine angewandte �nderungsvorschrift ist auch nicht zu finden. Sehe ich jetzt das alles zu eng oder ist das legal, weil es halt "heilige" Bescheide sind?
In den L�ndern, wo die Finanz�mter die KiSt-Bescheide erlassen, d�rfte dies eigentlich nicht so sein. ich so einen Bescheid nicht zur Hand, da meine Nichtbayern konfessionslos sind.
Gr��e aus dem endlich verschneitem Oberbayern
frankts
frankts schrieb:M. E. sind diese Bescheide einfach b�rgerunfreundlich. Es fehlen Hinweise, welcher Bescheid (Datum) ge�ndert wurde bzw. welcher Grundlagenbescheid zugrunde gelegt wurde (es hei�t lapidar Einkommensteuer 2006). Eine angewandte �nderungsvorschrift ist auch nicht zu finden. Sehe ich jetzt das alles zu eng oder ist das legal, weil es halt "heilige" Bescheide sind?
Ich halte es in solchen F�llen so, dass ich Einspruch einlege und AdV beantrage mit der Begr�ndung, dass die �nderungen nicht nachvollziehbar sind. Ganz schnell sind dann alle gew�nschten Infos da.

Auf die schnelle fiel mir auch keine AO-Vorschrift ein, die die Kirche von diesen ach so l�stigen Formalien befreit Wink

Zitat:In den L�ndern, wo die Finanz�mter die KiSt-Bescheide erlassen, d�rfte dies eigentlich nicht so sein.
Ist auch nicht so, die F� benennen stets den ge�nderten Bescheid mit Datum.
Mir streubt sich jedesmal das Gefieder, wenn ich bay. KiStBescheide bekomme. Bei mir sind es zwar nicht sehr viele, aber warum machen sie es eigentlich nicht wie in den anderen Bundesl�ndern? Da wird die KiSt gleich mit �ber den ESt Bescheid des FA mit festgesetzt. Die bay. KiSt Bescheid bekomme ich meist erst 1/4 Jahr nach dem ESt Bescheid.
tosch schrieb:Ich halte es in solchen F�llen so, dass ich Einspruch einlege und AdV beantrage mit der Begr�ndung, dass die �nderungen nicht nachvollziehbar sind. Ganz schnell sind dann alle gew�nschten Infos da.


Das wird Dir aber bei 1-10 KiSt-Bescheiden pro Tag schnell zu doof...*grins*
Opa schrieb:Mir streubt sich jedesmal das Gefieder, wenn ich bay. KiStBescheide bekomme. Bei mir sind es zwar nicht sehr viele, aber warum machen sie es eigentlich nicht wie in den anderen Bundesl�ndern? Da wird die KiSt gleich mit �ber den ESt Bescheid des FA mit festgesetzt. Die bay. KiSt Bescheid bekomme ich meist erst 1/4 Jahr nach dem ESt Bescheid.


Dem stimme ich uneingeschr�nkt zu. Gerade kam nach einer beantragten AdV beim KiStAmt eine befristete Stundung. (AdV-Mitteilung �ber einen ausgestzten Grundlagenbescheid ist beim Finanzamt beantragt) Befristet deswegen, weil der Pflichtige sich um die Entscheidung bzw. den Sachstand beim Finanzamt k�mmern solle, schlie�lich erhalte das KiStAmt keine Mitteilung vom Finanzamt was im Einspruchsverfahren gerade Sache sei.
Habe mir erlaubt beim Kirchensteueramt nachzufragen, ob die normalen Vorschriften dort nicht gelten w�rden.
frankts
Clematis schrieb:Das wird Dir aber bei 1-10 KiSt-Bescheiden pro Tag schnell zu doof...*grins*
Aber wenn es alle nur f�r einen Zeitraum von 2 Wochen machen w�rden, ich wette, die Kirche w�rde ganz schnell reagieren.

Das best�tigt mir mal wieder, dass BaW� doch ein tolles Bundesland ist.

Mit was Ihr Euch rumplagen m�sst ...
... jetzt wunderts mich nicht mehr, dass Du im Januar keine Zeit zum Skilaufen hast Wink
Jetzt habe ich mir einen ev. KiStBescheid aus Bayern n�her angesehen. Die kennen sogar die AO! Dieses Fremdwort findet sich in keinem kath. Bescheid.
Die kath. �mter in Bayern sind eh merkw�rdig, die haben scheinbar unterschiedlich Buchungssystem. Im Amt Passau sagen sie einem sofort die in einem Kalenderjahr bezahlten Betr�ge; in M�nchen wirft die selbe Frage h�chst komplizierte Berechnungen hervor. Der Witz dran kommt noch: Beide �mter stellen diese Betr�ge dem Finanzamt mittels DA zur Verf�gung, von den bekomme ich bei gutem Willen ohne Z�gern und Berechnungen diese Auskunft.
Verstehe jemand das!!! Ich stimme eigentlich dem letzten Beitrag von tosch zu, man sollte da mal auf breiter Front richtig l�stig fallen
frankts
Inzwischen habe ich eine echte AdV zweier Kirchensteuerbescheide erreicht, nachdem ich beim Finanzamt doch beantragt hatte, die Aussetzung der Grundlagenbescheide dem KiStAmt mitzuteilen (O-Ton: "Ich sei der erste der so ein absonderliches Ansinnen vorgetragen habe!"). Ich bin immer noch der Meinung die bayerische Regelung zur Kirchensteuerfestsetzung ist vorsintflutlich und umst�ndlichst. Und dazu kommt noch kath. Kirchensteueramt M�nchen, das einfach unm�glich ist bzw. sich nach au�en darstellt.
frankts
Das KiSt-Amt in M�nchen...da freu ich mich doch, wenn ich da anrufen darf! AdV bekomme ich da eigentlich immer, ich muss nur behaupten, gegen den zugrundeliegenden ESt-Bescheid w�re Einspruch eingelegt.
Die Fragen dann so ein mal im Jahr nach, und das wars dann.

Hab hier nen Fall, da sind rund 18.000 � seit 10 Jahren ausgesetzt...
Nein, die haben in meinen F�llen nur befristet gestundet. Ich sollte dann �berwachen, ob das Finanzamt was tut in Sachen Einspruchsverfahren. Den Schuh habe ich mir nicht anziehen lassen. Vor allem, wo sie gegen�ber dem Finanzamt telefonisch behauptet haben, sie h�tten AdV gew�hrt und tats�chlich war es die beschriebene Stundung.

Ein Drama ist in M�nchen auch immer, wenn ich mal wissen will, wieviel der Mandant f�r ein Jahr vorausbezahlt hat. Dauert nicht unter 10 Minuten, bis wir das gemeinsam herausklab�sert haben.
frankts
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